0 61 51 / 2 00 76 mail@vereinfuerhauspflege.de

Verein für Hauspflege e.V.

Selbstständig und doch versorgt zuhause leben

Krankenversicherung

Ärztlich verordnete Maßnahmen als Leistung der Krankenkasse (SGB V)

Um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, zu verhindern oder den ärztlichen Erfolg der Behandlung zu sichern, kann Ihr Arzt Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen. z.B.:

  • Medikamentengabe
  • Augentropfen
  • Blutdruck- / Blutzuckerkontrolle
  • Injektionen
  • Verbände anlegen
  • Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen
  • Anleitung Angehöriger

Leistungen der Behandlungspflege werden vom Arzt an uns vom ambulanten Pflegedienst delegiert. Zusätzlich kann Ihr Arzt auch Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung verordnen.

Voraussetzung ist: Diese Leistungen können nicht von Angehörigen erbracht werden!

Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicher zu stellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Verein für Hauspflege e.V.
Ambulante Alten- und Krankenpflege

Saalbaustraße 28
64283 Darmstadt

Tel.: 0 61 51 / 2 00 76
Tel.: 0 61 51 / 2 66 80
Fax: 0 61 51 / 2 66 81
E-Mail: mail@vereinfuerhauspflege.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch
von 8.00 - 12.00 Uhr

Freitag
von 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr

Informationen zur Pflege

... finden Sie hier, unter unseren einzelnen Menüpunkten und bei Infos & Downloads.

Flyer Verein für Hauspflege e.V.

Ratgeber Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit

Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtverbands