Notelterndienst

Kinder- und Familienversorgung bei Erkrankung der Mutter oder des Vaters

Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Mutter oder Vater wegen einer Erkrankung oder eines Kuraufenthaltes Ihre Kinder nicht versorgen können.
Dies trifft zu, wenn bei Familien, in deren Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben.
Bei der AOK liegt die Altersgrenze der Kinder sogar bei 14 Jahren.

Sie erhalten eine Haushaltshilfe, wenn Sie:

  • selbst vollstationär im Krankenhaus behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten müssen,
  • wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme den Haushalt nicht selbst weiterführen können,
  • den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können,
  • den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können. Das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass im Haushalt lebende Personen oder verwandte bzw. verschwägerte Personen nicht zur Verfügung stehen.

Was macht eine Haushaltshilfe?

Wir übernehmen all‘ das, was eine Mutter im Alltag bewältigt, wir führen für Sie den familiären Betrieb weiter, mit

- Persönlichem Zuspruch und trösten,
- Kinder in den Kindergarten bringen,
- Einkaufen,
- Zubereitung von Mahlzeiten,
- Waschen und Pflegen der Wäsche,
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung,

und vieles andere mehr, ganz individuell nach Ihrem Bedarf.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Viele Krankenkassen unterstützen Ihre Mitglieder durch die Übernahme der Kosten. Dazu benötigen Sie eine “Verordnung von Haushaltshilfe”, die Sie über Ihren Arzt oder Ärztin erhalten.

In der Verordnung bescheinigt ein Arzt, dass und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich benötigen und wie viele Stunden die tägliche Einsatzzeit dauern sollte. Die Verordnung reichen Sie bei der Krankenkasse ein und bitten um eine Genehmigung.

Am besten sprechen Sie uns vor der Beantragung an, wir beraten Sie gerne

Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe vor der Leistungsinanspruchnahme zu beantragen ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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