Gerade älteren Menschen fällt es schwer, ihren Haushalt alleine zu bewältigen und sich zudem noch zu versorgen. Insbesondere bei der Haushaltsführung ist die hauswirtschaftliche Versorgung ein Angebot zur Unterstützung im Alltag.
Alle pflegebedürftigen Menschen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung
Dazu zählen Leistungen wie z.B.
- das Reinigen der Wohnung und des Treppenhauses,
- die Wäschepflege wie Wäsche tauschen, waschen und bügeln,
- das Zubereiten von (warmen) Speisen,
und auch „haushaltsferne“ Leistungen wie z.B.
- Einkaufen,
- Besorgen von Rezepten und Medikamenten.
Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder bei der Haushaltsführung, wenn diese eventuell stationär im Krankenhaus behandelt werden muss oder ein längerer Rehabilitationsaufenthalt bevorsteht.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt lebende Personen oder Verwandte bzw. verschwägerte Familienmitglieder nicht zur Verfügung stehen und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Siehe auch Entlastungsangebote in der Pflege).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und stimmen unsere Leistungen individuell auf Ihren Bedarf hin gemeinsam mit Ihnen ab.