Die Betreuungsleistungen dienen, wie die anderen Leistungen und Hilfen dazu, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Die Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein:
- Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen,
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichen von Besuchen bei Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
- Beaufsichtigung: Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht
- Abwesenheit der Betreuungsperson
- Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
- Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben.