- erfolgt formlos, oder auf einem Antragsformular der Pflegekasse,
- der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) meldet sich zur Begutachtung an
- die/der Pflegebedürftige wird in eine Pflegestufe eingestuft
- und bekommt Bescheid, ob, ab wann und in welcher Pflegestufe die Pflegekasse Leistungen übernimmt
- die/der Pflegebedürftige erhält die Geldleistung (falls beantragt) monatlich ausgezahlt
- oder der beauftragte Pflegedienst rechnet die Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab (bis zum jeweiligen Höchstbetrag der genehmigten Pflegestufe)
Als sinnvoll hat sich das Führen eines Pflegetagebuches vor dem Besuch des MDK erwiesen (erhältlich bei den Pflegekassen, im Buchhandel oder hier).
Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag darüber hinaus die Kosten für Pflegehilfsmittel, z.B.:
- Pflegebett, Badewannenlifter, Rollstuhl, Gehhilfen,
- auch die Kosten für Inkontinenzmaterial.
Finanziert werden ebenso Umbaumaßnahmen in der Wohnung, z.B.
- Anbringen von Haltegriffen, Entfernen von Fußschwellen, Anbringen von Treppenaufzügen
(je Maßnahme bis zu einem Höchstwert von 4.000 EUR).