Wenn Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität
oder der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird, dann hilft Ihnen
unser Pflegedienst.
Insbesondere unter dem Aspekt der aktivierenden Pflege geben wir Ihnen Hilfestellung
- beim Baden/Waschen,
- beim An- und Ausziehen,
- beim Aufstehen und Zubettgehen,
- bei der Haar-, Mund- und Zahnpflege,
- bei der Aufnahme der Nahrung.
Die Beobachtung des pflegebedürftigen Menschen und die Durchführung von Prophylaxen
gehören ebenfalls dazu. Diese Unterstützung wird in der Fachsprache als Grundpflege bezeichnet.
Sofern Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz besteht, wird diese Grundpflege von Ihrer Pflegekasse vergütet.
Wenn die Hausarbeit immer schwerer fällt, bieten wir Ihnen unsere Hilfe im Haushalt an, z.B.
- Einkaufen,
- Mahlzeiten zubereiten,
- Wäschepflege wie waschen und bügeln,
- Reinigen der Wohnung
und noch vieles mehr.
Auch hier wird Ihre Pflegekasse bei entsprechenden Voraussetzungen die Kosten übernehmen.
Vertretung für pflegende Angehörige
Diese Leistung erhalten Sie bei Urlaub, Erkrankung oder Überforderung Ihrer pflegenden Angehörigen. Aber auch, um Ihren pflegenden Angehörigen einfach mal eine „Auszeit“ zu ermöglichen.
Beratung pflegender Angehöriger
(Pflegeeinsatz nach § 37 Pflegevers.-Gesetz)
Wenn sie Geldleistungen Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, halb- oder vierteljährlich einen Beratungsbesuch von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.
Diese Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Möchten Sie über Einzelheiten informiert werden?
Rufen Sie uns an. Unsere Beratung ist kostenlos.