Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig ist, so können Leistungen bei der Pflegeversicherung nach (SGB XI) beantragt werden.

Die Leistungen im Überblick

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.

Pflegegeld
Wenn ein Angehöriger, Freund, Nachbar oder eine Pflegekraft aus dem Ausland die Pflege übernimmt, kann Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 1: -
Pflegegrad 2: 316 EUR
Pflegegrad 3: 545 EUR
Pflegegrad 4: 728 EUR
Pflegegrad 5: 901 EUR

Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause (Sachleistung), zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistungen. Die Abrechnung erfolgt durch den Pflegedienst mit der Pflegekasse.

Pflegegrad 1: -
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EUR

Für Versicherte mit einer festgestellten erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz können zur Finanzierung von Betreuungs- oder Unterstützungsangeboten 125 EUR bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegebedürfte Menschen mit Pflegegrad 1 können den Betrag auch für die Körperpflege verwenden, die durch einen Pflegedienst durchgeführt wird. Dieser Betrag wird monatlich ausgezahlt.

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Leistung ist vom Pflegegrad abhängig.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Werden übernommen, soweit sie nicht von einem anderen Leistungsträger gewährt werden, wenn sie die Pflege erleichtern und/oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 EUR je Hilfsmittel. Bei leihweise überlassenen Pflegehilfsmittel entfällt eine Zuzahlung. An den Aufwendungen für Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beteiligt sich die AOK-Pflegekasse mit bis zu 31 EUR monatlich.

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung – ab Pflegegrad 1

Bis zu 4.000 EUR zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen pro Gesamtmaßnahme, die das individuelle Wohnumfeld verbessert. Damit soll die Pflege im häuslichen Umfeld besser gewährleistet werden.

Soziale Sicherung der Pflegepersonen

Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen Rentenversicherungsbeiträge, wenn ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 2 bis 5) wenigstens 14 Stunden in der Woche zu Hause gepflegt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter AOK Hessen Pflege

Comments are closed.