Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Wird ein Pflegeantrag gestellt, lassen alle Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen von der Pflegekasse beauftragten Gutachter prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Dies geschieht in der Regel durch einen zuvor angemeldeten Hausbesuch einer Pflegefachkraft oder eines Arztes.
Der Gutachter stellt bei seinem Besuch die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in sogenannten Modulen fest. Die notwendigen Informationen erhält der Gutachter durch das Gespräch mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller und seinen Pflegepersonen sowie durch die Auswertung vorliegender Fremdbefunde (wie z.B. die Pflegedokumentation, Krankenhaus- oder Arztberichte) und nicht zuletzt durch eine körperliche Begutachtung.
Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Die Kasse trifft umgehend eine Entscheidung und übermittelt dies mit einer Kopie des Gutachtens an den Pflegebedürftigen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument Ablauf einer Begutachtung welches Sie downloaden können. Beachten Sie hierbei unsere Tipps für die Begutachtung und unsere Hinweise, welche wichtigen Dokumente Sie bereits im Vorfeld zusammenstellen können.
Wie sich der Pflegegrad errechnet und welche Module es für Berechnung gibt können Sie hier Berechnungs- und Bewertungsregeln zur Ermittlung der Pflegegrade nachlesen.
Zu Ihrer Sicherheit!
Der medizinische Dienst der Pflege- und Krankenkassen kommt niemals ohne Termin bzw. Voranmeldung. Dies gilt auch für alle MitarbeiterInnen des ambulanten Pflegedienstes. Gewähren Sie zu Ihrer Sicherheit niemanden Einlass in Ihre Wohnung, den Sie nicht kennen und der mit Ihnen vorab keinen Termin vereinbart hat.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.