Krankenversicherung

Ärztlich verordnete Maßnahmen als Leistung der Krankenkasse (SGB V)

Um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, zu verhindern oder den ärztlichen Erfolg der Behandlung zu sichern, kann Ihr Arzt Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen. z.B.:

    • Medikamentengabe
    • Augentropfen
    • Blutdruck- / Blutzuckerkontrolle
    • Injektionen
    • Verbände anlegen
    • Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen
    • Anleitung Angehöriger

Leistungen der Behandlungspflege werden vom Arzt an uns vom ambulanten Pflegedienst delegiert. Zusätzlich kann Ihr Arzt auch Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung verordnen.

Voraussetzung ist: Diese Leistungen können nicht von Angehörigen erbracht werden!

Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicher zu stellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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